42. Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 1. Oktober 2001 betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Landesgesetzblatt für das Burgenland
Auf Grund des Art. 35 Abs. 4 L-VG und des § 10 Abs. 1 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
1. Das Gesetz vom 12. Juni 1997, mit dem das Bgld. Jagdgesetz 1988 geändert wird, LGBl. Nr. 55/1997,
wird wie folgt berichtigt: In Art. I Z 16 (§ 194 Abs. 1 Z 14) wird nach der Ziffer „20“ das Wort „verstößt“ eingefügt.
Fassung des Landesgesetzes LGBl.Nr. 19/1999, wird wie folgt berichtigt: a) In § 67 Abs. 5 Z 5 wird das Wort „Befähgung“ durch das Wort „Befähigung“ ersetzt. b) In § 79 Abs. 2 wird der Ausdruck „beziehungs-weise“ durch das Wort „beziehungsweise“ ersetzt. c) In § 81 Abs. 4 wird die Abtrennung „Urlaub-sausmaßes“ durch die Abtrennung „Urlaubs-ausmaßes“
ersetzt. d) In § 81 Abs. 6 dritter Satz wird die Abtrennung „Urlaub-sausmaßes“ durch die Abtrennung „Urlaubs-ausmaßes“ ersetzt. e) In § 88 Abs. 1 Z 4 wird der Ausdruck „Invalideneinstellungs-gesetzes“ durch das Wort „Invalideneinstellungsgesetzes“ ersetzt. f) In § 95 Abs. 1 erster Satz wird die Abtrennung „Karen-zurlaub“ durch die Abtrennung „Karenz-urlaub“ ersetzt. g) In § 164 Abs. 6 Z 2 lit. b wird das Wort „Wochenstunde“ durch das Wort „Wochenstunden“ ersetzt.
4. Die Bgld. Tierzuchtverordnung, LGBl. Nr. 24/1998, wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage 5, lit. „B. Fleischuntersuchungsprüfung“, wird im ersten Spiegelstrich der Aufzählung im letzten Absatz das Wort „Eigenleistunsprüfung“ durch das Wort „Eigenleistungsprüfung“ ersetzt.
a) Im ersten Satz der dem Einleitungssatz unmittelbar folgenden Z 1 wird das Wort „Gebäude“ durch das Wort „Gebäudes“ ersetzt.
LANDESGESETZBLATT NR. 42/2001
b) In der Aufzählung der der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung zugeordneten Gemeinden (Z 1) wird am Ende Folgendes angefügt: „- Zillingtal“
Der Landeshauptmann:
Nießl