Österreich - Kärnten
Kärntner Bauvorschriften
geändert am 16.04.2008
I. Abschnitt
§ 2 Geltung
Die Bestimmungen des 2. und 3. Abschnittes gelten für alle Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, sofern nicht in den folgenden Abschnitten ergänzende oder abweichende Bestimmungen getroffen werden.