Österreich - Kärnten
Kärntner Bauvorschriften
geändert am 16.04.2008
V. Abschnitt
§ 60 Anbau
Ein Anbau an ein Hochhaus ist nur zulässig, wenn das Hochhaus durch einen Brand des Anbaues nicht gefährdet wird und durch den Anbau Rettungsmaßnahmen aus dem Hochhaus nicht behindert werden.