Österreich - Niederösterreich
Niederösterreichische Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2008)
geändert am 17.04.2009
I. Abschnitt
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Kundmachung, frühestens jedoch am Tage des Inkrafttretens der 9. Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 in Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für Verfahren, die bereits am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung bei der Baubehörde anhängig sind.