Österreich - Steiermark
Steiermärkisches Baugesetz - Stmk. BauG
geändert am 21.08.2008
XII. Abschnitt
§ 60 Typisierung von Feuerungsanlagen
Feuerungsanlagen dürfen nur errichtet und in Betrieb genommen werden, wenn sie den Bestimmungen des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes, LGBl. Nr. 73/2001, entsprechen.