Österreich - Steiermark
Steiermärkisches Baugesetz - Stmk. BauG
geändert am 21.08.2008
XII. Abschnitt
§ 62 Brennstofflager
Ergibt sich aus der vorgesehenen Beheizung die Notwendigkeit, für einzelne Wohnungen Brennstoffe zu lagern, so ist hiefür ein entsprechender Lagerraum vorzusehen.