Österreich - Steiermark
Steiermärkische Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung
geändert am 07.06.2009
I. Abschnitt
§ 3 Gemeinschaftsrecht
(1) Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 1 vom 4.01.2003, S. 65, umgesetzt.
(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2007/667/A).