Österreich - Vorarlberg
Verordnung der Landesregierung über die technischen Erfordernisse von Bauwerken
geändert am 23.04.2009
II. Abschnitt
§ 15 Sonstige Abflüsse
Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie z.B. aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.