Jahrgang 2008 Herausgegeben und versendet am 21. Oktober 2008 29. Stück
58. Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Bautechnikverordnung
Aufgrund des § 15 Abs. 3 des Baugesetzes,LGBl.Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2007, wird verordnet:
Die Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 83/2007,wird wie folgt geändert:
Im § 50 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnetund folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Für Planabweichungen zu Bauvorhaben nach Abs. 1, die für sich genommen frei sind und allfälligen Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung nicht widersprechen, gelten die vor dem 1. Jänner 2008 geltenden Bestimmungen der Bautechnikverordnung.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Dr. Herbert Sausgruber