LGBl 31/2007 - Bauordnung für Wien; Änderung
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Die Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 61/2006, wird wie folgt geändert:
Im § 81 Abs. 4 treten folgende Sätze an die Stelle des zweiten Satzes:
„Dies gilt auch für den Fall, dass im Bebauungsplan eine besondere Bestimmung über die Höhe der Dächer festgesetzt ist. Ist im Bebauungsplan eine besondere Bestimmung über die Neigung der Dächer festgesetzt, ist der dieser Festsetzung entsprechende Winkel für die Bildung des Gebäudeumrisses maßgebend.“
Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann: Der Landesamtsdirektor: